AGB

VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Finanzierungsvermittlung, Immobiliardarlehensvermittlung und Maklertätigkeit durch Junker Immofinanz

Stand: August 2026
TRANSPARENT & VERSTÄNDLICH

Klare Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die allgemeinen Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Junker Immofinanz und seinen Auftraggebern.

Je nach beauftragter Leistung gelten ergänzend individuelle Vereinbarungen, gesetzlich vorgeschriebene Informationen sowie die Bedingungen der jeweils beteiligten Banken, Kreditinstitute, Verkäufer, Vermieter oder sonstigen Vertragspartner.

01
GELTUNGSBEREICH

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen Junker Immofinanz, Inhaber Florian Junker, und seinen Auftraggebern, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Sie gelten insbesondere für Dienstleistungen im Bereich der Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen, der Vermittlung sonstiger Darlehen sowie für Nachweis- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Immobilien.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Junker Immofinanz und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere verbraucherschützende Vorschriften, bleiben unberührt.

02
LEISTUNGSUMFANG

Unsere Leistungen

01

Immobilienfinanzierung

Vermittlung und – soweit vereinbart – Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis.

02

Sonstige Finanzierungen

Vermittlung von Darlehen und Finanzierungsmöglichkeiten, soweit diese von der vorhandenen gewerberechtlichen Erlaubnis umfasst sind.

03

Immobilienvermittlung

Nachweis oder Vermittlung von Kauf-, Verkaufs-, Miet- oder sonstigen Immobiliengeschäften.

03
FINANZIERUNGSVERMITTLUNG

Vermittlung statt Kreditvergabe.

Junker Immofinanz ist im Rahmen der Finanzierungsvermittlung grundsätzlich als Vermittler tätig und gewährt selbst keine Darlehen, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Ein Darlehensvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Darlehensgeber zustande.

Die Entscheidung über die Gewährung eines Darlehens, die Darlehenshöhe, Konditionen, Sicherheiten, Beleihungswerte und sonstigen Vertragsbedingungen liegt ausschließlich beim jeweiligen Darlehensgeber.

Die Übermittlung einer Finanzierungsanfrage oder eines Finanzierungsvorschlags stellt daher weder eine Kreditzusage noch eine Garantie für das Zustandekommen einer Finanzierung dar.

04
FINANZIERUNGSPARTNER

Auswahl von Finanzierungsmöglichkeiten

Junker Immofinanz verfügt über Zugang zu einer Vielzahl möglicher Darlehensgeber und Finanzierungspartner.

Aussagen auf der Website über die Anzahl zugänglicher Kreditinstitute beschreiben das grundsätzlich zur Verfügung stehende Netzwerk beziehungsweise die angebundenen Finanzierungsmöglichkeiten.

Daraus folgt nicht, dass bei jeder Finanzierungsanfrage sämtliche angebundenen Kreditinstitute individuell angefragt oder miteinander verglichen werden. Welche Darlehensgeber für eine konkrete Anfrage berücksichtigt werden können, hängt insbesondere vom Finanzierungsvorhaben, der Bonität, dem Objekt, der Darlehenshöhe, den Vergaberichtlinien der Kreditinstitute und weiteren Umständen des Einzelfalls ab.

Soweit eine gesetzlich besonders geregelte unabhängige Honorarberatung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, wird eine solche durch die allgemeine Verwendung von Begriffen wie „Vergleich“ oder „Auswahl“ nicht begründet.

05
MITWIRKUNG

Angaben und Unterlagen des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

Dies betrifft bei Finanzierungsanfragen insbesondere Angaben zur persönlichen und wirtschaftlichen Situation, Einkommen, Verbindlichkeiten, Eigenmitteln sowie Informationen und Unterlagen zum Finanzierungsobjekt.

Änderungen wesentlicher Umstände, die für die Finanzierung oder Vermittlung von Bedeutung sein können, sind Junker Immofinanz unverzüglich mitzuteilen.

Junker Immofinanz ist grundsätzlich berechtigt, die vom Auftraggeber übermittelten Angaben und Unterlagen der Bearbeitung zugrunde zu legen, soweit keine offensichtlichen Unrichtigkeiten oder Widersprüche bestehen.

06
KONDITIONEN

Zinsen und Finanzierungsangebote

Finanzierungsangebote, Konditionen und Berechnungen können zeitlich befristet sein und sich insbesondere aufgrund von Veränderungen am Kapitalmarkt, Änderungen der Kreditvergabekriterien oder aufgrund der individuellen Prüfung durch den Darlehensgeber ändern.

Verbindlich sind ausschließlich die Konditionen und Vertragsbedingungen, die der jeweilige Darlehensgeber im Rahmen eines verbindlichen Angebots beziehungsweise Darlehensvertrags bestätigt.

Online-Rechner, Beispielrechnungen und sonstige unverbindliche Berechnungen auf der Website dienen grundsätzlich einer ersten Orientierung und stellen keine verbindliche Finanzierungszusage dar.

07
VERGÜTUNG

Transparente Vergütung

Finanzierungsvermittlung

Für die erfolgreiche Vermittlung eines Darlehens kann Junker Immofinanz vom jeweiligen Darlehensgeber eine Vermittlungsprovision oder sonstige Vergütung erhalten.

Gesetzlich vorgeschriebene Informationen über Art und Höhe beziehungsweise Berechnung der Vergütung werden dem Kunden im jeweils erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt.

Immobilienvermittlung

Ein Anspruch auf Maklerprovision besteht nur, wenn die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Die konkrete Höhe und Verteilung einer Maklerprovision richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

08
IMMOBILIENVERMITTLUNG

Maklerleistungen

Die Tätigkeit von Junker Immofinanz kann den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder die Vermittlung eines Vertrags über eine Immobilie umfassen.

Art und Umfang des Maklerauftrags sowie eine gegebenenfalls geschuldete Maklerprovision richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.

Ein Provisionsanspruch setzt insbesondere voraus, dass ein wirksamer Maklervertrag besteht, eine provisionspflichtige Maklerleistung erbracht wurde und infolge dieser Tätigkeit ein entsprechender Hauptvertrag zustande kommt, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist.

Bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses mit Verbrauchern gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften der §§ 656a ff. BGB.

09
EXPOSÉS & OBJEKTANGABEN

Informationen zu Immobilien

Angaben über Immobilien, insbesondere in Exposés, Anzeigen oder sonstigen Unterlagen, beruhen teilweise auf Informationen, die Junker Immofinanz von Eigentümern, Verkäufern, Vermietern oder sonstigen Dritten erhalten hat.

Junker Immofinanz bemüht sich um eine sorgfältige Aufbereitung und Weitergabe der Informationen. Eine eigenständige technische, baurechtliche, steuerliche oder rechtliche Prüfung sämtlicher Objektangaben ist jedoch nicht Bestandteil der üblichen Maklerleistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Interessenten wird empfohlen, für ihre Entscheidung wesentliche Angaben und Eigenschaften einer Immobilie eigenständig zu prüfen beziehungsweise bei Bedarf geeignete Sachverständige oder Fachberater hinzuzuziehen.

10
MAKLERTÄTIGKEIT

Tätigkeit für mehrere Parteien

Junker Immofinanz kann – soweit gesetzlich zulässig und keine entgegenstehende individuelle Vereinbarung besteht – auch für die jeweils andere Partei eines Immobiliengeschäfts tätig werden.

Gesetzliche Vorschriften über die Tätigkeit für beide Parteien und über die Verteilung der Maklervergütung bleiben uneingeschränkt unberührt.

11
ABGRENZUNG

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Die Tätigkeit von Junker Immofinanz umfasst keine Rechts- oder Steuerberatung, soweit eine solche Beratung nicht aufgrund einer gesonderten gesetzlichen Befugnis zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.

Hinweise zu steuerlichen, rechtlichen oder sonstigen fachlichen Themen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen entsprechend befugten Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonstigen Fachberater.

12
HAFTUNG

Verantwortlichkeit

Junker Immofinanz haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.

Eine Haftung für Entscheidungen von Banken, Kreditinstituten, Käufern, Verkäufern oder sonstigen selbstständigen Vertragspartnern wird nicht übernommen, soweit Junker Immofinanz hierfür nicht nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.

13
KOMMUNIKATION

Elektronische Kommunikation

Soweit rechtlich zulässig und vom Auftraggeber entsprechende Kontaktdaten zur Verfügung gestellt wurden, kann die Kommunikation insbesondere per E-Mail und Telefon erfolgen.

Für gesetzlich vorgeschriebene Erklärungen oder Informationen gelten die jeweils vorgeschriebenen Form- und Informationsanforderungen.

14
VERBRAUCHER

Widerrufsrechte

Verbrauchern können bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen eine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.

15
DATENSCHUTZ

Umgang mit personenbezogenen Daten

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Junker Immofinanz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung ansehen →
16
STREITBEILEGUNG

Verbraucherstreitbeilegung

Soweit eine gesetzliche Informationspflicht besteht, informieren wir darüber, ob Junker Immofinanz bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Abschließende Regelungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – ein Gerichtsstand gesondert vereinbart werden.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.

JUNKER IMMOFINANZ

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Sprechen Sie uns gerne persönlich an.